Finanzierung
Vom Bezirk Oberbayern, der Agentur für Arbeit München, der BG und der DRV erhalten wir ein Leistungsentgelt. Da dies für die notwendige laufende Arbeit nicht kostendeckend ist, sind wir auf weitere Zuschüsse und vermehrt auf Spenden angewiesen. Bis zu 30% des Arbeitsergebnisses werden zum Erhalt und der Modernisierung der Werkstatt aufgewendet.
Kunden können nach § 140 SGB IX ggf. 50% der von der Werkstatt erbrachten Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabenschuld anrechnen.
Entlohnung
Mindestens 70% des Arbeitsergebnisses der Werkstatt werden als Lohn ausbezahlt. Neben einem Mindestlohn richtet sich die Vergütung nach der erbrachten Arbeitsleistung. Mit Ausnahme des Förderbereiches sind alle Mitarbeiterinnen renten- und krankenversichert.


